Erdgasleitungen müssen beim Bau und während des anschließenden Betriebs immer wieder mit Erdgas befüllt und mit Luft gespült werden. Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) hat dazu entsprechende Regeln festgelegt. Demzufolge muss sichergestellt sein, dass das Volumen des Rohrleitungsabschnitts vollständig be- bzw. entgast wird. Dazu wird am sogenannten Gasausbläser, einem senkrecht zur Erdleitung angebrachten Rohr, der Volumenstrom gemessen. Dort können Geschwindigkeiten von über 100 m/s auftreten.
Gleichzeitig darf eine maximale Geschwindigkeit im meist unterirdischen Hauptrohr nicht überschritten werden, da es ansonsten zu einer Vermischung zwischen Erdgas und Luft kommen kann. Mittels der Strömungsmessung wird die Geschwindigkeit kontrolliert und somit der Prozess abgesichert.
Über Kugelhähne werden die Leitungsabschnitte voneinander getrennt. Zur Befüllung wird der entsprechende Kugelhahn langsam geöffnet bis sich der gewünschte Volumenstrom bzw. die Strömungsgeschwindigkeit eingestellt hat.
Aufgrund des Erdgases können explosive Gasgemische am Austritt des Gasausbläsers entstehen. Deshalb wird der Bereich um den Ausbläser vom Betreiber oft als Ex-Schutz-Zone definiert. In der Folge müssen Ex-Geräte mit der entsprechenden Zulassung eingesetzt werden.
Der Flügelradsensor ist für unterschiedliche Geschwindigkeiten einsetzbar. Er kann über Verlängerungsstangen mit Richtungszeiger so aufgebaut werden, dass ein entsprechender Abstand am Gasausbläser gewährleistet ist. Auch ein stationärer Einbau des Sensors über ein Sondenführungsteil ist möglich.
Die gemessenen Werte wie Strömungsgeschwindigkeit und Volumenstrom können im Handgerät gespeichert und anschließend abgelesen werden. Zudem ist eine Übertragung an einen Rechner möglich, an dem eine weitere Datenverarbeitung erfolgen kann.